Freibeuter
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.

Wir sind so frei, Beute zu machen...


Sie sind nicht verbunden. Loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich

Anfahrt zum Brunnmatthof

Nach unten  Nachricht [Seite 1 von 1]

1Anfahrt zum Brunnmatthof  Empty Anfahrt zum Brunnmatthof Mo 23 Mai 2016 - 14:04

MaxMelone

MaxMelone
Admin
Admin

Hallo Freibeuters.

Bei der Anfahrt zum Brunnmatthof in Albbruck muß man den Sextanten gut einstellen und aufpassen, das man bei Freiburg im Breisgau, nicht weiter auf der A5 Richtig Basel fährt, sondern auf die B31a/31 Richtung Titisee-Neustadt. Dann auf die B500 Richtung Schluchsee, nach Albbruck - Unteralpfen.

Sonst fährt man ein Stück durch die Schweiz und wer keine Vignette hat, muß 200 CHF strafe bezahlen.
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/04338/04340/index.html?lang=de

Hier die Adresse:

Marion Dimer
Brunnmatthof
Waldshuter Gass 9
D-79774 Albbruck - Unteralpfen

Anfahrt zum Brunnmatthof  Albbru10

https://freibeuter.forumieren.de

2Anfahrt zum Brunnmatthof  Empty Re: Anfahrt zum Brunnmatthof Do 26 Mai 2016 - 9:03

MaxMelone

MaxMelone
Admin
Admin

Maut in der Schweiz

Allgemeine Informationen

Auf Schweizer Straßen hängt die Gebührenpflicht vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG benötigen auf Autobahnen eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Tunnels und Autoverladungen.


Vignette

Sie ist erforderlich für das Befahren von Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung. Eine Übersichtskarte finden Sie auf der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung.
www.ezv.admin.ch
Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Kraftfahrzeuge sowie Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen jeweils eine eigene Vignette. Anhänger bis 3,5 t zGG, die von einem Fahrzeug über 3,5 t zGG gezogen werden, benötigen zusätzlich zur Schwerverkehrsabgabe ebenfalls eine Vignette. Gültig ist sie im aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate.
Die Vignette kostet 38,50 EUR oder 40 CHF.
Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Vignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden.

https://freibeuter.forumieren.de

3Anfahrt zum Brunnmatthof  Empty Re: Anfahrt zum Brunnmatthof Do 26 Mai 2016 - 9:08

MaxMelone

MaxMelone
Admin
Admin

Anfahrt zum Brunnmatthof  Mautsc10

https://freibeuter.forumieren.de

Gesponserte Inhalte



Nach oben  Nachricht [Seite 1 von 1]

Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten